Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) zugestimmt. Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet. Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden ab dem 01.01.2021 verdoppelt.Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird …