Weiterbildungsveranstaltung in Nordhausen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Sozialer Dienst für Hörgeschädigte in Thüringen

Am Mittwoch, den 19.06.2024 fand eine Weiterbildungsveranstaltung in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit Nordhausen – Bereich Nordthüringen zum Thema: „Arbeitnehmer und Hilfesuchende mit Hörschädigungen im Beruf und Alltag“ für die Mitarbeiter der verschiedenen Fachbereiche statt.

Der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband Thüringen und Sachsen-Anhalt in Mitteldeutschland e. V. mit Sitz in Weimar und sein „Sozialer Dienst für Hörgeschädigte in Thüringen“ informierte die Mitarbeiter über Hörschädigungen und deren Folgen sowie technische Hilfsmittel. Hörgeräte und Cochlea Implantate gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind persönliche Hilfsmittel. Durch die erhöhten Anforderungen an den beruflichen Alltag (Tauglichkeit in Kundengesprächen, zum Telefonieren, in Besprechungen und Seminaren etc.) ist eine qualitativ hochwertige Versorgung für den Arbeitnehmer mit Hörschädigungen notwendig. Die Sozialarbeiterin Frau Sylvia Karnitzschky präsentierte eine Auswahl von technischen Hilfsmitteln für das Berufsleben und den hörbehinderten gerechten Arbeitsplatz. Diese nachstehenden technischen Hilfsmittel am Arbeitsplatz können Hörgeschädigten die Integration in sein Arbeitsumfeld wesentlich erleichtern.

  • Drahtlose Übertragungsanlagen (FM-Anlagen, „Roger Pen“) Als einfache drahtlose Mikrofone oder für den beruflichen Gebrauch als Konferenzanlagen mit bis zu 10 Sprechstellen.
  • Einrichtungen für Festnetz-Telefone mit Hörverstärker oder Induktionsspule (T-Spule), Bluetooth-Ankoppelung an die Hörsysteme, Headset-Einrichtung
  • Einrichtungen für Mobiltelefone, Hals-Induktionsschleifen, Bluetooth-Ankoppelung an Hörsysteme
  • Lichtsignalanlagen mit optischer oder taktiler Signalisierung (Vibration) zur Wahrnehmung von Ruf- und Alarmsignalen, zur Wahrnehmung von Personen, die den Raum betreten
  • Zeitgeber für Hörbehinderte (optisch, Vibration)
  • Spracherkennungssysteme als Standardfunktionen von Android oder iOS „Sprache-in-Text“
  • Assistenzleistungen zur Kommunikation, bei an Taubheit grenzenden Hörschädigungen reichen technische Hilfsmittel für die Kommunikation am Arbeitsplatz nicht aus. In diesen Fällen kommen Assistenzleistungen zum Einsatz, zum Beispiel in Form von Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschern

Bei den Ausführungen wurden viele Fragen gestellt, welche beantwortet wurden. So erfuhren die Teilnehmer was es heißt, hörgeschädigt zu sein und wie der Umgang mit Hörgeschädigten aussehen sollte. Sie erkannten, wie wichtig in unserem Leben das „Hören und Verstehen“ ist. Die Hauptaufgabe die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit Nordhausen für ihre Hörgesundheit zu sensibilisieren wurde erfüllt.
Es war ein gelungener Fortbildungstag.

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Detlev Schilling (1. Vorsitzender)

Weimar, den 24.06.2024