Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) zugestimmt.
Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.
Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden ab dem 01.01.2021 verdoppelt.
Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben.
Quellen:
Haufe, News vom 27.11.2020