Mund-Nasen-Schutz ist ab April 2020 in einigen Bundesländern Plicht. Die Tragepflicht beschränkt sich vorläufig auf den Besuch von Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Genauere Informationen sind in einzelnen Länderverordnungen einsehbar. Wegen dieser Mund-Nasen-Schutzmaske haben hörbeeinträchtigte Menschen, die gut von den Lippen lesen können, nun ein Problem beim Mundablesen.
Hier der Link zum Artikel des DSB – mit guten und nützlichen Tips zur Überwindung der Kommunikationsprobleme.